Allgemeine Geschäftsbedingungen, ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

I. Geltungsbereich
1. Diese AGB sind Grundlage für alle Verträge, Lieferungen und
Leistungen einschließlich Beratung und Auskünfte. Sofern Sie nicht
mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung abgeändert oder
ausgeschlossen werden.
2. Sollten einzelne der nachstehenden Klauseln wirksam sein oder
werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche
Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter
angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten
kommen.
II. Angebote- Preise - Abschlüsse
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Von uns genannte Preise
verstehen sich ab Werk oder ab Lager, ausschließlich Verpackung,
Frachtversicherung, Entladung, zuzüglich des am Tag der Lieferung
gültigen Satzes für Umsatzsteuer, sofern der Kunde zum Vorsteuerabzug
berechtigt ist. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche
Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten,
werden erst durch schriftliche Bestätigung verbindlich. Offenkundliche
Rechenfehler oder Irrtümer bei der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung
dürfen wir nachträglich richtig stellen.
2. Die zum Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen,
Zeichnungen, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sowie
Warenproben und Muster von Farbtönen, Glasuren, Dekoren u. a.
sind nur annähernd maßgebend. An von uns erstellten Zeichnungen,
Skizzen und technischen Darstellungen behalten wir uns Eigentum und
Urheberrecht vor; das Kopieren und die Weitergabe an Dritte sind nicht
erlaubt.
III. Lieferzeiten
1. Von uns genannte Lieferzeiten begründen kein Fixgeschäft. Lieferfristen
beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor
Klärung aller Ausführungseinzelheiten und verstehen sich ab Versandort.
Für durch Verzögerung unserer Lieferanten verzögerte oder unterbliebene
Lieferung haften wir nicht.
2. Lieferzeiten verlängern sich um den Zeitraum, um den der Kunde mit
seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss uns
gegenüber in Verzug ist.
3. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns – auch innerhalb eines
Verzuges- die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer
angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird die Durchführung
des Vertrages für den Kunden oder für uns unzumutbar, so kann jeder
insoweit vom Vertrag zurücktreten. Das gilt auch für andere Umstände,
die uns die Lieferung unzumutbar erschweren oder unmöglich machen,
wie Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen und zwar gleichgültig, ob diese
Umstände bei uns oder unserem Lieferanten eintreten.
4. Falls wir in Verzug geraten, kann der Kunde nach Ablauf einer uns
schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist für diejenigen Mengen
oder Leistungen vom Vertrag zurücktreten, die bis zum Fristablauf nicht
abgesandt oder al s versandbereit gemeldet waren. Nur wen die bereits
erbrachten Teillieferungen für den Kunden ohne Nutzen sind, ist er zum
Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt. Entsteht dem Kunden
wegen einer auf unserem Verschulden beruhenden Verzögerung ein
Schaden, so ersetzen wir den nachweisliche entstanden, im Zeitpunkt
des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden. Höchstens jedoch
zu 10 % des Warenwertes der verspäteten oder unterbliebenen Lieferung
oder Leistung. Diese Einschränkung gilt nicht wenn wir in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend haften.
IV. Lieferbedingungen, Warenrückgaben
1. Wir sind zu Teillieferungen im zumutbaren Umfang berechtigt.
2. Liefern wir ab Lager durch Spediteur, Bahn oder Poste, so geht die
Gefahr für die Ware mit ihrer Übergabe an die genannten Frachtführer
über. Bei Selbstabholung oder Anfuhr durch eigene Fahrzeuge geht die
Gefahr über, wenn wir die Ware dem Kunden übergeben.
3. Wird auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden der Versand oder
die Abholung verzögert, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und
Gefahr des Kunden zu lagern und als geliefert zu berechnen.
4. Die Rückgabe richtig gelieferter Ware ist nur in einwandfreiem Zustand
–auch der Verpackung- nach unserer Zustimmung möglich, sofern die
Ware für den Kunden nicht extra gefertigt wurde.
V. Zahlung und Verrechung
1. Die Zahlung hat insoweit zu erfolgen, das uns gebührenfrei der für den
Rechnungsausgleich erforderliche Betrag spätestens am Fälligkeitstermin
in bar zur Verfügung steht.
2. Skontoabzüge sind nur bei Zahlung innerhalb der Skontofrist zulässig,
wenn sich ein ausdrücklicher Vermerk auf der Rechnung befindet und
sofern frühere Rechnungen nicht offen stehen.
3. Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten
Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Bei Kaufleuten kann in diesem
Fall auch kein Zurückbehaltungsrecht geltend gemacht werden.
4. Bei Zahlungsverzug sind an uns Verzugszinsen in Höhe der jeweiligen
Banksätze für Kontokorrentkredite zu zahlen, es sei denn, der Kunde
weist nach, dass der Verzugsschaden nicht entstanden oder wesentlich
niedriger ist.
5. Alle unsere Forderungen werden dann sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen
nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt, werden, die
eine Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen. Wir
sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen
Vorkasse auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag
zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadenersatz zu verlangen.
Wir können außerdem ohne vom Vertrag zurücktreten zu müssen die
Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen
und deren Rückgabe und Übertragung des mittelbaren Besitzes
an der gelieferten Ware auf Kosten des Kunden verlangen. Wir sind
berechtigt, in den genannten Fällen den Betrieb des Kunden zu betreten,
die gelieferte Ware weg zu nehmen und sie durch freihändigen Verkauf
zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich
entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten.
6. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen vom
Kunden nur in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem
angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Hängt
jedoch der Vertrag mit seiner gewerblichen Tätigkeit zusammen, so kann
der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge angezeigt
wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Von uns gelierte Ware bleibt bis zur völligen Bezahlung des
Kaufpreises unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei Ware, die der Kunde
im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten
wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen
den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig
entstehenden oder bedingten Forderungen, auch aus gleichzeitig oder
später angeschlossenen Verträgen beglichen sind.
2. Bei Verarbeitung , Vermischung und Verbindung der Vorbehaltsware mit
anderen Waren durch den Kunden, steht uns das Miteigentum an der
neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Erlischt unser Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verbindung
oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm
zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache
im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie
unentgeltlich für uns.
3. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Sie dienen in
dem selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die
Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns
verkauften Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der
Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware.
Haben wir bei der Warenveräußerung Miteigentumsanteile, so gilt die
Abtretung der Forderung in Höhe der Miteigentumsanteile.
VII. Mängelrüge und Gewährleitung
1. Der Kunde muss die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen
auf Mängel, Maße, Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften
untersuchen. Mängel, auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind
unverzüglich nach Entdecken unter sofortiger Einstellung etwaiger Beoder
Verarbeitung schriftlich zu rügen. Offensichtliche Mängel sind bei uns
binnen sieben Werktagen nach Warenempfang schriftlich anzuzeigen.
2. Berechtigte Mängel beseitigen wir nach unserer Wahl durch
Nachbesserung, Ersatzlieferung oder durch angemessene Gutschrift.
Ist dies fehlgeschlagen, unmöglich oder unzumutbar verzögert, so kann
der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des
Vertrages verlangen. Gibt uns der Kunde zur Mängelbeseitigung nicht die
nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit, entfällt die
Gewährleitung.
3. Wir haften nicht für Mängel HA-Waren oder wenn durch den Mangel der
Wert oder die Tauglichkeit der gelieferten Waren nur unwesentlich und
unzumutbar gemindert werden oder wenn die Abweichungen innerhalb
der nach Branchen- und Handelsbrauch zulässigen und üblichen
Toleranzen liegen.
4. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für
Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Ware selbst
entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
VIII. Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verjährung
1. Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit, Verzug,
Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher
Nebenpflichten, unerlaubter Handlung – auch soweit solche Ansprüche
im Zusammenhang mit Gewährleistungsrechten des Kunden stehenwerden
ausgeschlossen. Es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder
groben Verschuldens durch uns oder einen unserer Erfüllungsgehilfen.
2. Alle Ansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren
spätesten 12 Monate nach Empfang der Ware oder Leistung durch den
Kunden.
IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist Schleedorf. Gerichtsstand ist
- soweit zulässig - Neumarkt bei Salzburg
 

Zentralstaubsauger- Zubehör- Zentralstaubsaugershop Österreich